Betr. Scholz, Olaf – hier: Zurechnungsfähigkeit

Hiermit stelle ich folgenden

A N T R A G

  1. dem Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz, für die nächsten drei Legislaturperioden die Zurechnungsfähigkeit zu entziehen sowie ihm die Eignung und Nützlichkeit als Politiker für diese Zeit abzuerkennen. Außerdem habe er eine Geldbuße im Gesamtbetrag von zwei Dritteln seines jährlichen Einkommens in Höhe von 199.000 € jährlich zu gleichen Teilen an die VVN, attac und Campact zu spenden.
  2. Die Gerichte, welche die unten näher erläuterten Beschlüsse (Aberkennung der Gemeinnützigkeit) für rechtens erklärt haben (z.B. der Bundesfinanzhof), sollen zu jeweils zweimonatigen Fortbildungsseminaren in Demokratie sowie deutscher Geschichte verpflichtet werden.

B e g r ü n d u n g

Der als neuer Bundesvorsitzende der immer noch so bezeichneten Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) zu befürchtende Olaf Scholz hält zum Schaden der deutschen Wirtschaft beharrlich an der sogenannten „Schwarzen Null“ fest. Dies wird von allen Sachverständigen im In- sowie im Ausland als unsinnig angesehen und hat ihm inzwischen den nicht nur scherzhaft gemeinten Beinamen „Rote Null“ (genauer eigentlich: „Rosa Null“) beschert.

Aktueller Anlass für den o.a. Antrag ist jedoch folgender Sachverhalt.

Der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) – ist die Gemeinnützigkeit aberkannt worden. In einem Schreiben der Berliner Finanzbehörden wird die Entscheidung damit begründet, dass der Verein in den Verfassungsschutzberichten Bayerns seit Jahren als linksextreme Gruppierung geführt wird. Das reiche aus, um ihm die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Der volle Beweis des Gegenteils sei nicht erbracht worden.

Die VVN-BdA wurde 1947 von Überlebenden der Konzentrationslager und Gefängnisse gegründet und ist nach eigenen Angaben die größte Organisation von Antifaschisten in Deutschland.

Damit nicht genug: wie der „Spiegel“ berichtet, plant Scholz Verschärfungen für politisch aktive Vereine. Er wolle ihnen Steuervergünstigungen streichen, wenn sie sich allzu sehr in die Tagespolitik einmischen.

Dem Bericht zufolge sieht Scholz dazu im Rahmen der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts eine Ergänzung der Abgabenordnung vor. Danach sollen Vereine zwar weiter steuerlich begünstigt werden sollen, wenn sie sich im Rahmen ihres Vereinszwecks politisch äußern – nicht aber, wenn sie sich in die politische Willensbildung einmischen.

Mit der Entscheidung kommt auf die Gruppe eine saftige Steuernachzahlung zu. Die Summe im fünfstelligen Bereich könnte die Existenz der Vereinigung gefährden, sagte der Bundesgeschäftsführer Thomas Wilms.

Bereits zuvor war attac und Campact schon die Gemeinnützigkeit entzogen worden.

Vgl. im einzelnen hierzu: AZ 06/AP 2019

Für diese Vorgänge ist Olaf Scholz als oberster Finanzheini der Bundesrepublik verantwortlich. Angesichts der ständig zunehmenden Gefahr des Rechtsextremismus und dessen wachsende Gewaltbereitschaft ist sein geschildertes Verhalten eine Bedrohung der Demokratie in diesem unserem Lande.

Damit ist die Begründung für den o.g. Antrag überklar geliefert.

Als Generellanwalt aller noch demokratisch denkenden Deutschen gezeichnet:

Ekkes Frank (auch ohne handschriftliche Unterschrift gültig)